Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.02.1960

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   BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52   

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https://dejure.org/1959,235
BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52 (https://dejure.org/1959,235)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1959 - 1 BvR 469/52 (https://dejure.org/1959,235)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1959 - 1 BvR 469/52 (https://dejure.org/1959,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 229
  • NJW 1960, 571
  • MDR 1960, 370
  • DÖV 1960, 224
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Die Besatzungsmächte erblicken, wie in BVerfGE 7, 1 [14] festgestellt worden ist, im Bundesverfassungsgericht "eines der Organe, in denen die oberste Regierungsgewalt der Bundesrepublik verankert ist".

    Diese Auffassung (vgl. BVerfGE 1, 70 [73]) ist von der Bedeutung des Wortes "govern" gedeckt, das im Vorbehalt der Besatzungsmächte bei Genehmigung des Grundgesetzes bezüglich des Landes Berlin gebraucht worden ist (BVerfGE 7, 1 [8]).

    Zwar war der Vorbehalt, daß Berlin trotz der grundgesetzlichen Regelung nicht vom Bunde "regiert" ("governed") werden dürfe, nur in einem Brief an den Präsidenten des Parlamentarischen Rates enthalten; aber dieser war nur der durch den Anlaß - die Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat - gegebene formelle Adressat der Äußerung der Besatzungsmächte; diese Äußerung sollte - wie ihr Inhalt zeigt - dadurch dem Grundgesetz als solchem mitgegeben sein; der Vorbehalt verlangt insoweit, als er hier in Betracht kommt, unmittelbare Beachtung durch alle Organe der Bundesrepublik im Einzelfalle (vgl. BVerfGE 7, 1 [8]).

    So ist schon die Entscheidung BVerfGE 7, 1 [15] verfahren.

    Während in den Entscheidungen BVerfGE 7, 1 und 192 nur unmittelbare Eingriffe des Bundesverfassungsgerichts in die Berliner Landesgewalt für unvereinbar mit dem Besatzungsvorbehalt erklärt worden sind, läge hier ein Akt bewußten und gewollten mittelbaren "Regierens" vor.

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Diese Rügen sind - wie keiner weiteren Ausführung bedarf (vgl. BVerfGE 4, 1; 6, 45 [53]) - offensichtlich unbegründet.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Diese Rügen sind - wie keiner weiteren Ausführung bedarf (vgl. BVerfGE 4, 1; 6, 45 [53]) - offensichtlich unbegründet.
  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Diese Auffassung (vgl. BVerfGE 1, 70 [73]) ist von der Bedeutung des Wortes "govern" gedeckt, das im Vorbehalt der Besatzungsmächte bei Genehmigung des Grundgesetzes bezüglich des Landes Berlin gebraucht worden ist (BVerfGE 7, 1 [8]).
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 124/51

    Umstellung von Berliner Versicherungsansprüchen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Die Gründe führen unter Bezugnahme auf das Urteil BGHZ 6, 47 ff. aus: Es könne dahingestellt bleiben, ob für die Umstellung der Rente die 47. Durchführungsverordnung der Alliierten Bankkommission zum Umstellungsgesetz oder die Durchführungsbestimmung Nr. 14 der Berliner Militärkommandanten zur Umstellungsergänzungsverordnung maßgebend sei, denn durch beiden Vorschriften sei die Rente nur im Verhältnis 10:1 umzustellen.
  • BGH, 15.12.1951 - II ZR 39/51

    Pensionen von Privateisenbahnen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Zweifel an der besatzungsrechtlichen Verbindlichkeit der 47. Durchführungsverordnung wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigung sind - wie der Bundesgerichtshof in BGHZ 4, 197 [200] zutreffend festgestellt hat - nicht begründet.
  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 208/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52
    Auf Revision des Versicherers stellte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30. April 1952 - II ZR 208/51 - das landgerichtliche Urteil wieder her.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren fremde Rechte in eigenem Namen geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 10, 229 ; 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ).
  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Eine Überprüfung des in der Entscheidung vom 2. Dezember 1959 (BVerfGE 10, 229) eingenommenen Standpunkts sei angezeigt, zumal das Bundesverfassungsgericht in einer späteren Entscheidung (BVerfGE 15, 25 ff.) selbst von der Zulässigkeit einer mittelbaren Einwirkung seiner Entscheidungen auf Berliner Gerichtsurteile ausgegangen sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in dem Beschluß vom 2. Dezember 1959 (BVerfGE 10, 229) eingehend mit seiner Entscheidungsbefugnis über Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen oberer Bundesgerichte in "Berliner Sachen" befaßt.

    Mit der bisherigen Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 10, 229 [231]; 7, 1 [9]; vgl. auch BVerfGE 7, 190 [192]; 7, 192 [193]) ist davon auszugehen, daß der in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 enthaltene und auch nach der Beendigung des Besatzungsregimes durch vertragliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten aufrechterhaltene Vorbehalt in bezug auf Berlin (vgl. hierzu BVerfGE 7, 1 [8]) von allen Organen der Bundesrepublik im Einzelfall unmittelbar zu beachten ist.

    Vielmehr kommt es auf die Tragweite seiner Entscheidung gegenüber dem Lande Berlin und dessen Staatsgewalt an (BVerfGE 10, 229 [231] unter Berufung auf BVerfGE 7, 1 [15]), die nicht nach formalen Kriterien, sondern von einer sinngemäßen Auslegung des Vorbehalts her zu beurteilen ist.

    Der Vorbehalt enthält ein kurz formuliertes prinzipielles Verbot politisch bedeutsamer Einwirkung der Bundesrepublik auf die Berliner Landesgewalt (BVerfGE 10, 229 [232]).

  • BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18

    Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren

    Es ist jedoch anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren die Verletzung fremder Rechte in eigenem Namen gerügt werden kann (vgl. BVerfGE 10, 229 ; 21, 139 ; 27, 326 ; 51, 405 ; 65, 182 ).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Er bindet auch das Bundesverfassungsgericht und beschränkt seine Zuständigkeit (BVerfGE 7, 1 [14]; 7, 192 [193]; 10, 229 ff.).

    Es kommt vielmehr auf die Tragweite seiner Entscheidung gegenüber dem Lande Berlin und dessen Staatsgewalt an (BVerfGE 7, 1 [15]; 10, 229 [231]; 19, 377 [384]).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05

    Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken

    Der Vorbehalt enthält also ein kurz formuliertes prinzipielles Verbot politisch bedeutsamer Einwirkung der Bundesrepublik auf die Berliner Landesgewalt (vgl. BVerfGE 10, 229 ).
  • BVerfG, 22.05.2013 - 1 BvR 372/13

    Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in

    Es ist anerkannt, dass in Ausnahmefällen auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren fremde Rechte in eigenem Namen geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 10, 229 ; 21, 139 ; 65, 182 ).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht befugt ist, im Verfassungsbeschwerdeverfahren verfahrensrechtliche Rügen gegen das Urteil eines oberen Bundesgerichts in einer "Berliner Sache" zu prüfen, kann dahingestellt bleiben, weil die in der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Rügen, die das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof betreffen, offensichtlich unbegründet sind (vgl. BVerfGE 10, 229 [232 f.]).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wendet, wäre sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung solcher Hoheitsakte nicht befugt ist (BVerfGE 1, 70 [73]; 7, 192 [193]; vgl. auch BVerfGE 10, 229 [231 ff.]).

  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Dem hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 1, 70; 7, 1; 7, 190; 7, 192; 10, 229; 19, 323; 19, 377; 20, 257; 20, 271).
  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe über die Bedeutung einer Bestimmung ist für deren Auslegung nicht entscheidend (BVerfGE 1, 299 [BVerfG 21.05.1952 - 2 BvH 2/52]; 10, 234 [BVerfG 02.12.1959 - 1 BvR 469/52]).
  • BFH, 21.04.1966 - V 273/60
    Demgemäß habe das BVerfG entschieden, daß es derzeit nicht zuständig sei, auf die Vorlage eines Gerichts im Rahmen der konkreten Normenkontrolle die Vereinbarkeit von Berliner Gesetzen mit dem GG zu überprüfen (Beschluß des BVerfG 2 BvL 6/56 vom 21. Mai 1957, BVerfGE 7 S. 1) oder über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines oberen Bundesgerichts in einer "Berliner Sache" zu entscheiden, wenn sich seine Entscheidung über das angegriffene Urteil hinaus unmittelbar oder mittelbar auf Akte der Berliner Staatsgewalt, d. h. der Berliner Behörden und Gerichte, auswirken müßte (Beschluß des BVerfG 1 BvR 469/52 vom 2. Dezember 1959, BVerfGE 10 S. 229; siehe auch Beschluß des BFH I 149/60 U vom 22. Januar 1963, BStBl 1963 III S. 189, Slg. Bd. 76 S. 517).

    Er beinhaltet ein kurz formuliertes prinzipielles Verbot politisch bedeutsamer Einwirkung der Bundesrepublik auf die Berliner Landesgewalt (Beschluß des BVerfG 1 BvR 469/52 vom 2. Dezember 1959, a. a. O., insbesondere S. 232).

  • BGH, 24.03.1988 - III ZR 11/87

    Gleichbehandlung von Straßenanliegern im Hinblick auf für die Straßenreinigung zu

  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 167.69

    Nachträgliche Anpassung der Anträge an die Prozesslage - Berlin-Vorbehalt der

  • BGH, 29.11.1961 - IV ZR 115/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.04.1963 - 5 StR 22/63

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 27.04.1989 - 1 BvR 718/88

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einer weiteren Beschwerde in § 63a FGG

  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 35.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 21/79

    Geltung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Berlin - Bestehen einer

  • BGH, 15.11.1961 - IV ZR 147/61

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.02.1960 - 2 BvL 8/59   

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BVerfG, 23.02.1960 - 2 BvL 8/59 (https://dejure.org/1960,572)
BVerfG, Entscheidung vom 23.02.1960 - 2 BvL 8/59 (https://dejure.org/1960,572)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Februar 1960 - 2 BvL 8/59 (https://dejure.org/1960,572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Rückwirkende Aufhebung bei einer bereits aufgehobenen Bestimmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 332
  • MDR 1960, 370
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 371/52

    Berufssoldatenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1960 - 2 BvL 8/59
    BVerfGE 3, 288 [324]; Gutachten des Bipartite Board Berlin vom 31.12.1948, veröffentlicht im Personalblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebiets 1949, S. 121; Begründung zum Entwurf des Bundesversorgungsgesetzes, Deutscher Bundestag, 1. Wahlperiode 1949, Drucks. Nr. 1333 vom 12. September 1950, S.38 f.
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1960 - 2 BvL 8/59
    Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht Inzidentfragen, von denen seine eigene Sachentscheidung abhängt, unabhängig von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts zu prüfen (BVerfGE 2, 181 [193]).
  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BVerfG, 23.02.1960 - 2 BvL 8/59
    Es kommt nicht darauf an, aus welchen Gründen die damaligen Machthaber eine Vorschrift erlassen haben, sondern ob diese unter Ausschaltung dieser Zwecke noch zu sittlich zu rechtfertigenden Ergebnissen führen kann (BGHZ 1, 87, 90).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Prüfungsgegenstand ist in den konkreten Normenkontrollverfahren nur Art. 15 Abs. 3 RVNG, nicht aber § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG n.F., weil das vorlegende Gericht nicht die Verfassungsmäßigkeit von § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. bezweifelt, sondern nur dessen rückwirkende Inkraftsetzung (vgl. BVerfGE 10, 332 ).

    c) Es kann indes dahinstehen, ob durch § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG n.F. die Rechtslage - wie das Bundessozialgericht meint - konstitutiv verändert wurde und damit die Grundsätze des Rückwirkungsverbotes greifen oder ob - wie Teile der Sozialgerichtsbarkeit mit beachtlichen Argumenten vertreten - eine bereits nach § 22b Abs. 1 Satz 1 FRG a.F. bestehende Rechtslage lediglich deklaratorisch bestätigt worden ist, so dass das Rückwirkungsverbot gar nicht eingreift (vgl. BVerfGE 10, 332 ; 18, 429 ; 50, 177 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Dies gilt naturgemäß zunächst für den ersten hier zu nennenden Fall vom 23. Februar 1960, da das Gericht damals von einer lediglich "deklaratorischen Bedeutung" der gesetzlichen Klarstellung ausging (vgl. BVerfGE 10, 332 ).
  • BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10

    Rspr des BFH zu klarstellendem Charakter von § 3 Abs 1 S 4 InvZulG 1999 vom

    Hat der Gesetzgeber mit der Einfügung des Kumulationsverbots in § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999 nach dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Verständnis des Bundesfinanzhofs die schon zum 1. Januar 1999 geltende Rechtslage lediglich klarstellend bestätigt, greift das im Vertrauensschutz verankerte Rückwirkungsverbot nicht ein (vgl. BVerfGE 10, 332 ; 18, 429 ; 50, 177 ; 126, 369 ).
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 145.66

    Namensänderungen deutscher Staatsangehöriger - Gesetz über die Änderung von

    Denn entscheidend ist nicht, aus welchen Gründen die damaligen Machthaber eine Vorschrift erlassen haben, sondern ob diese unter Ausschaltung dieser Zwecke noch zu sittlich zu rechtfertigenden Ergebnissen führen kann (BVerfGE 10, 332 [336]; BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [90]).
  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvL 12/59

    Begriff der Abänderung i.S. von Art. 125 Nr. 2 GG bei durch Besatzungsmacht

    Von einer "Abänderung" früheren Reichsrechts kann nicht gesprochen werden, weil das im vorliegenden Zusammenhang in Betracht kommende Wehrmachtfürsorge- und -versorgungsgesetz vom 26. August 1938 (RGBl. I S.1077) schon vor Erlaß des KB- Leistungsgesetzes von den Besatzungsmächten durch Art. 111 des Kontrollratsgesetzes Nr. 34 aufgehoben worden war (BVerfGE 3, 288 (324); Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1960 - 2 BvL 8/59).
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